Eine Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft Juniorprofessur e. V. (DGJ) zur Situation der Juniorprofessor*innen in der Corona-Krise
Schon in Vor-Corona-Zeiten war die Situation von Junior- und Tenure Track-Professor*innen von großem Druck geprägt. Hohe Anforderungen und nicht immer transparente Verfahren bei der Zwischen- oder Tenure-Track-Evaluation waren keine Seltenheit. Mit der Schließung vieler Universitäten und den damit einhergehenden Einschränkungen im Forschungs- und Lehrbetrieb sehen sich viele Nachwuchswissenschaftler*innen dieser Gruppe einer noch gravierenderen Unsicherheit gegenüber. Zu den Junior- und Tenure-Track-Professor*innen zählen auch viele junge Eltern, deren Betreuungsmöglichkeiten und Unterstützungsnetzwerke für ihre Kinder gänzlich weggebrochen sind. Während für Beschäftigte nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz aufgrund der Corona-Epidemie kurzfristig eine Möglichkeit zur Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses geschaffen wurde, fand die Situation der Juniorprofessor*innen bislang viel zu wenig Beachtung. Doch auch gerade für sie, deren Anstellung befristet und typischerweise mit hohen Unsicherheiten verbunden ist, ergeben sich Herausforderungen, die hochschulpolitische Maßnahmen erfordern.
Für Juniorprofessor*innen und Tenure Track-Professor*innen, die vor ihrer Zwischenevaluation stehen und ihren Zwischenbericht noch nicht abgegeben haben, stellt sich das Problem, dass die derzeitige Situation viele Forschungsprojekte zum Erliegen bringt oder zumindest verzögert. Gerade Forscher*innen in experimentellen Fächern oder in Fächern, die eine physische Präsenz bei der Datenerhebung oder der Literatursichtung voraussetzen, können ihre Ergebnisse nicht bis zum geplanten Zeitpunkt oder überhaupt nicht erarbeiten. Darüber hinaus erfordert der abrupte Einstieg in die digitale Lehre einen sehr hohen Arbeitsaufwand, der die Forschungszeit weiter beschneidet. Typischerweise steht die Einreichung des Berichts für die Zwischenevaluation nach gut zwei Jahren an. Wie aber kann in der jetzigen Situation eine ggf. vergleichsweise unterdurchschnittliche Forschungsproduktivität berücksichtigt werden? Hier besteht dringender Klärungsbedarf, ob und wie sich durch die Effekte der Corona-Pandemie die Zwischenevaluation oder deren Bewertungskriterien flexibilisieren lässt.
Auch für Juniorprofessor*innen, die sich derzeit in oder kurz nach der Zwischenevaluation befinden und die keine konkreten Auswirkungen auf ihre in der ersten Evaluation bewerteten Leistungen zu befürchten haben, stellt die aktuelle Situation eine Herausforderung dar. Für sie sind bereits Schritte für die zweite Phase ihrer Juniorprofessur notwendig. Sie müssen sich für die Abschlussevaluation qualifizieren und profilieren oder sich rechtzeitig auf ausgeschriebene Professuren bewerben. Die Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe stellt sich aufgrund von Home-Office und den damit einhergehenden Problemen häufig als schwierig dar und auch die Möglichkeit zur Verlängerung von bereits laufenden Projekten ist von großen Unsicherheiten geprägt.
Bei Juniorprofessor*innen und Tenure Track-Professor*innen, die in der Mitte ihrer zweiten Phase oder kurz vor ihrer Abschlussevaluation stehen, ist jetzt der Zeitpunkt, die Weichen für den Tenure zu stellen oder einen Ruf auf eine andere Professur zu erlangen. Sie trifft die Absage aller Konferenzen sowie der Stillstand von Laboren und anderen empirischen Forschungsmöglichkeiten besonders hart. Wann sich eine gewisse Art von Normalität wieder einstellen wird, ist schwer vorhersehbar. Mit Blick auf ihre Forschungsleistungen könnte für viele von ihnen das Jahr 2020 ein verlorenes Jahr werden, das langwierige Auswirkungen auf die Forschungsleistungen in den Folgejahren haben kann. Auch eventuelle in der Zwischenevaluation benannte Auflagen lassen sich ggf. nur schwierig oder gar nicht umsetzen. Da für die gegenwärtige Situation kein Präzedenzfall existiert, ist zu befürchten, dass einige Forscher*innen durch das Raster fallen werden.
In vielen US-amerikanischen und britischen Universitäten gibt es eine „Stop-the-tenure-clock“- oder „Corona-Extension“-Möglichkeit oder sogar eine pauschale Verschiebung der Tenure-Evaluation. So bietet Harvard beispielsweise vielen Tenure-Track-Anwärter*innen die Option, ihr aktuelles Beschäftigungsverhältnis um ein Jahr zu verlängern oder geplante Evaluationen ein Jahr zu verschieben. Auf nationaler Ebene hat auch die deutsche Bundesregierung eine Ergänzung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes für befristet angestellte Wissenschaftler*innen beschlossen, nach der die Befristungsdauer unter Umständen um bis zu sechs Monaten verlängert werden kann. Für Wissenschaftler*innen in einem befristeten Beamtenverhältnis, zu denen auch Juniorprofessor*innen gehören, gilt diese Regelung nicht.
Problematisch ist weiterhin, dass die Bestimmungen zur Juniorprofessur der Landesgesetzgebung unterliegen und somit ein zentraler Ansatz auf Bundesebene nicht möglich ist. Nichtsdestotrotz fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in einer Stellungnahme eine Ausweitung der Verlängerungsmöglichkeiten auch auf befristete Beamtenverhältnisse sowie eine Prüfung nach ggf. weiterer Verlängerung. Auch der Deutsche Hochschulverband fordert die Ausweitung der Verlängerungsoption für Juniorprofessor*innen.
Diesen Forderungen schließt sich die DGJ an. In der derzeitigen Lage ist es sowohl von Seiten der Universitäten als auch von den Landesregierungen wichtig, die Situation von Juniorprofessor*innen nicht außer Acht zu lassen, Zwischenevaluationen zu flexibilisieren und Beschäftigungsverhältnisse bei Bedarf um angemessene Zeiträume (eher ein Jahr als nur sechs Monate) zu verlängern. Besonders für Juniorprofessor*innen ohne Tenure Track ist die Möglichkeit einer Verlängerung wichtig, da ihnen bei späteren Bewerbungen auf W2- oder W3-Professuren vermutlich kein ‚Corona-Bonus‘ zugestanden wird. Bei Tenure-Track-Professor*innen, die sich nicht notwendigerweise mit anderen Konkurrent*innen auf dem Markt messen lassen müssen, sollte soweit wie möglich eine Flexibilisierung der Evaluation das Mittel der Wahl sein und nur in Ausnahmefällen eine Verschiebung des Evaluationszeitpunkt. Viele Evaluationsordnungen bieten bereits jetzt Spielräume und betonen, dass bei Evaluationen die Lebensumstände von Juniorprofessor*innen berücksichtigt werden sollten. Tenure-Track-Professor*innen sollten die Möglichkeit bekommen, von einer solchen Flexibilisierung Gebrauch zu machen, indem auch die Evaluationskommissionen mit Augenmaß urteilen.
Die DGJ appelliert an alle Beteiligten – Universitätsleitungen, Dekan*innen, Evaluationskommissionen, Gutachter*innen und Wissenschaftsministerien – die Situation der Junior- und Tenure-Track-Professor*innen nicht außer Acht zu lassen. Ansonsten könnte einigen durch die Corona-Krise das Schicksal einer vergessenen Generation drohen.