Im Zeitraum von 2023 bis 2024 hat die Deutsche Gesellschaft Juniorprofessur (DGJ) eine Umfrage unter ihren Mitgliedern zu den Rahmenbedingungen ihrer Juniorprofessuren durchgeführt. Der Hintergrund: Juniorprofessuren sind noch eine relativ junge Stellenkategorie, sodass sich die Standards in vielerlei Hinsicht – nicht zuletzt hinsichtlich der Zwischenevaluation – erst ausbilden mussten. Unsere Mitglieder waren also nicht allein mit den üblichen Länder-, Standort- und Fachbereichsunterschieden konfrontiert, sondern auch mit Unsicherheiten, die sich aus der Prozessfindung selbst ergaben. Aus dem Umfrageergebnissen resultieren interessante Einblicke in den Alltag von Junior- und Tenure-Track-Professor*innen. Gerade weil in vielen Bereichen nicht zwingend Transparenz herrscht bzw. die Beschaffung der einschlägigen Informationen zumindest mit einigem Aufwand verbunden ist, können diese Schlaglichter helfen, einen Überblick über übliche Praktiken zu gewinnen – wenngleich natürlich zu beachten ist, dass die Daten von 2023 sicherlich nicht mehr in jeder Hinsicht dem aktuellen Stand entsprechen.
Daten zur Ausstattung
Aufschlussreich ist zunächst, unter welchen Rahmenbedingungen Juniorprofessorinnen generell an deutschen Universitäten beschäftigt sind. In den insgesamt 83 vollständig ausgefüllten Fragebögen, die dieser Auswertung zugrunde liegen, ergibt sich eine einigermaßen gleichmäßige Verteilung auf die Fachbereiche (37 Personen ordnen sich den MINT-Fächern zu, 36 den Geisteswissenschaften, 10 sind gehören zu anderen Disziplinen).

In Bezug auf die Länderverteilung ist Nordrhein-Westfalen mit 43 Personen, also über der Hälfte der ausgefüllten Fragebögen, klar überrepräsentiert, was sich aber auf die hohe Zahl an Universitäten dort zurückführen lässt. Der überwiegende Teil unserer Mitglieder (39 Personen) in der Befragung gibt an, eine Juniorprofessur ohne Tenure Track zu haben, 30 haben eine mit Tenure Track von W1 auf W2, 9 von W1 auf W3; bei der absoluten Minderzahl ist das Einstiegslevel schon die W2-Professur mit Tenure Track auf W3 (3 Personen). Bei der Mehrheit der Juniorprofessuren in unserem Sample gehört keine Mitarbeiterstelle zur Ausstattung; allerdings geben immerhin 10 Personen an, dass ihnen eine halbe Mitarbeiterstelle zur Verfügung steht, 15 haben eine ganze und 10 Juniorprofessorinnen sogar mehr als eine ganze Mitarbeiterstelle. Tendenziell sind W1-Professuren eher mit Mitarbeiterstellen ausgestattet, wenn sie durch Tenure Track eine Verstetigungsoption aufweisen, während Juniorprofessuren ohne TT nur in etwas mehr als einem Drittel der Fälle mindestens eine halbe Mitarbeiterstelle besitzen.
Aufschlussreich sind die Angaben zur finanziellen Ausstattung der Juniorprofessur, die eine große Variationsbreite aufweisen. Die Zahlen sind schwer vergleichbar, weil in den Antworten z. T. erkennbar ist, dass Mittel für Mitarbeiterstellen miteingerechnet wurden und zwischen Berufungsmitteln, jährlichen Sachmitteln und Drittmitteln nicht immer trennscharf differenziert werden kann. Grundsätzlich reicht die Spanne aber von Juniorprofessor*innen, die angeben, gar keine eigenen Mittel zu haben (einmal sogar im MINT-Bereich) bis hin zu einer Gesamtsumme von 4 Millionen EUR. Solche Spitzenwerte dürften durch Investitionsmittel entstanden sein. Doch auch abgesehen von derartigen Extrempunkten sind die Unterschiede erheblich: Während einige angeben, nur eine Einmalzahlung von 2.000 oder 4.000 EUR erhalten zu haben, liegt bei anderen das Jahresbudget in diesem Rahmen. Obwohl die Summen im MINT-Bereich tendenziell etwas höher zu liegen scheinen und dort Jahreszahlungen sich häufiger im fünfstelligen Bereich bewegen, ist auch innerhalb der Geistes- und Sozialwissenschaften eine starke Streuung zu beobachten (in einem Einzelfall werden auch hier 30.000 EUR im Jahr angegeben). Diese Zahlen legen nahe, dass eine differenzierte und methodisch trennschärfere Erfassung der Ausstattung von Juniorprofessuren dringend notwendig ist, um mehr über die Hintergründe dieser starken Schwankungen herausfinden zu können.
Zielvereinbarungen und Lehrdeputat
Für den Untersuchungszeitraum lässt sich unseren Daten entnehmen, dass Zielvereinbarungen bei Juniorprofessuren nur etwa in der Hälfte der Fälle üblich waren; dies verteilt sich recht gleichmäßig auf alle Fachbereiche und ist daher wohl standortabhängig. Sofern eine Zielvereinbarung geschlossen wurde, sind Vereinbarungen über Drittmitteleinwerbung, Publikationen und zur Lehre in etwa gleich häufig vertreten. Allerdings gab es auch einen hohen Anteil sonstiger Absprachen (besonders häufig genannt wurden Gremienarbeit, Transfer und Kooperationen, internationale Sichtbarkeit sowie Weiterbildung).

In den meisten Fällen waren die Kandidatinnen in die Ausgestaltung der Zielvereinbarung eingebunden; immerhin 16 Personen gaben aber auch an, dass das nicht der Fall gewesen sei. Den zusätzlichen Freitextantworten ist zu entnehmen, dass auch hier eine starke Schwankung in der lokalen Praxis zu verzeichnen ist. Zum Teil wurden die Kandidatinnen zwar eingebunden, hatten aber de facto kaum Spielräume bei der Veränderung einer bereits vorgelegten Zielvereinbarung; in anderen Fällen kam es aber tatsächlich zu Anpassungen im Rahmen der Berufungsverhandlungen.
Etwa zwei Drittel der Zielvereinbarungen enthalten konkrete Ziele. Generell empfinden die Juniorprofessorinnen die vereinbarten Zielvorgaben als fair (wenngleich in geringer Zahl als realistisch). Dies gilt besonders für die Erwartungen an die Lehre sowie die sonstigen Ziele (z. B. Gremienarbeit). Am ehesten als zu hoch werden die Ziele in Bezug auf Drittmitteleinwerbung und Publikationsoutput betrachtet. In den meisten Fällen war der Dekan bzw. die Dekan am Monitoring der Zielvereinbarung beteiligt (26 Antworten), in 22 Fällen externe Gutachterinnen, in 17 Fällen interne Gutachterinnen und 18 Fällen auch ein Tenure-Board. Mitunter kommt auch die Einbindung von Lehrstuhlinhaberinnen vor (10 Fälle).

Besonders markant sind die Angaben zur Lehrverpflichtung. Während die Werte in Bezug zur vereinbarten Lehrverpflichtung den Landeshochschulgesetzen entsprechen und damit im Kern zwischen 4 und 7 Semesterwochenstunden liegen (häufig mit einer Steigerung nach der Zwischenevaluation), geben unsere Mitglieder durchaus häufiger an, dass die reale Lehrbelastung z. T. deutlich höher ausfällt. Immerhin 12 Personen haben nach eigener Angabe ein reales Lehrdeputat von mindestens 8 SWS; bei zwei MINT-Juniorprofessor*innen liegt der Wert zumindest zeitweise sogar im zweistelligen Bereich (11 bzw. 12 SWS). Wenngleich sich der überwiegende Teil der realen Lehrbelastung im vorgesehenen Bereich bewegt, zeigen diese Zahl doch, dass für einige Juniorprofessorinnen in der Praxis nicht zwingend die vorgesehene geringere Lehrbelastung gewährleistet werden kann, die eigentlich auf einer „Qualifikationsstelle“ wie dieser angedacht ist. Dies führt möglicherweise zu einer eklatanten Benachteiligung der betroffenen Personen im Vergleich zu ihren Kolleg*innen, da die für die Lehre aufgewendete Zeit nicht mehr für andere Aufgaben zur Verfügung steht.
Zwischenevaluation und Mentoring
In der überwiegenden Zahl der Fälle aus unserem Sample findet bzw. fand die Zwischenevaluation nach drei Jahren statt. Mit nur vier Fällen war die Zwischenevaluation nach vier Jahren die absolute Ausnahme. Eine Neuverhandlung von Mitteln war im Rahmen der Zwischenevaluation nur in 2 Fällen möglich. Sehr häufig (64 Fälle) sind externe Gutachten und ein Selbstbericht Teil der Zwischenevaluation (73 Fälle), meist gibt es publizierte Richtlinien (50 Fälle). In 33 Fällen wurde der Fachbereich zur Stellungnahme aufgefordert, in 16 Fällen auch Studierende. 27 der Befragten gaben an, einen Gutachtervorschlag machen zu können. Um ein Ranking gebeten gaben unsere Mitglieder an, dass bei der Zwischenevaluation insbesondere die Anzahl der Publikationen die höchste Relevanz besaß, gefolgt von der Qualität der Publikationen und der Höhe der Drittmitteleinwerbung. Aufgaben im Bereich von Lehre und Selbstverwaltung liegen im Mittelfeld. Kooperationen mit Forschungseinrichtungen und insbesondere mit der Wirtschaft wurden hingegen eher nachrangig eingeordnet.

Wie oben stehende Grafik zeigt, wird die Zwischenevaluation in vielen Fällen als ausreichend für die Berufbarkeit angesehen und gilt als Äquivalent zur Habilitation. Die Rückmeldungen zeigen aber auch, dass die Zwischenevaluation zwar tendenziell als fair empfunden wird, allerdings für die Beteiligten mit zu hohem Aufwand verbunden ist. Kritisch zu betrachten ist insbesondere die Rückmeldung, dass die Befragten kaum konstruktive Impulse aus der Zwischenevaluation erhielten und sich nur mittelmäßig gut unterstützt in diesem Prozess fühlten. Auch in dieser Hinsicht sind nur geringe Unterschiede zwischen den Fachbereichen zu beobachten, die Befunde dürften also weitgehend generalisierbar sein.
Zum konstatierten Mangel an Unterstützung passt, dass generell nur in 59 Prozent der Fälle ein die Juniorprofessur begleitendes Mentoring angeboten wird. Auch ist sehr unterschiedlich, welche Art von Mentoring an den einzelnen Standorten zur Verfügung steht. Während einige Befragte von externen oder offiziellen Mentorinnen berichten (etwa im Rahmen eines Graduiertenzentrums), übernehmen in anderen Fällen einfach Kolleginnen diese Funktion, mitunter auch der Dekan bzw. die Dekanin.



